Weg zur Therapie

Ihr Weg zur Therapie

Alle 13 Wochen kann der Haus- oder Facharzt (Vertrags- oder Wahlarzt) bis zu drei Therapien verschreiben werden, darüber hinausgehende Therapien oder Verlängerungen sind chefarztpflichtig. Privatleistungen sind jederzeit möglich.

Zuweisungsmodalitäten

Alle Patient :innen mit einer Krankenversicherung können ohne chefärztliche Bewilligung an uns überwiesen werden, da wir eine Krankenanstalt sind. Über Zuweisung des Haus- oder Facharztes (Vertrags- oder Wahlarzt) können ambulante Therapien im APT in Anspruch genommen werden.

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